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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen als vereinbart. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden .
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bzw. anders lautende Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber sind für die Beteiligten nur dann verbindlich. wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

 

2. Angebot und Auftrag
Angebote, welche von uns gemacht werden, gelten als freibleibend. Bestellungen der Kunden gelten durch Auftragsbestätigung oder, falls diese nicht erteilt wird, durch Lieferung bzw. Rechnung als angenommen. Die Entgegennahme und Weitergabe telegrafischer oder telefonischer Aufträge geht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Telegrafisch oder telefonisch erteilte Aufträge sollten nach Möglichkeit sofort schriftlich bestätigt werden, um eventuelle Durchgabefehler berücksichtigen zu können. Falls eine derartige schriftliche Bestätigung nicht erfolgen sollte. hat dies für die Wirksamkeit des Auftrages keine Bedeutung; eine Gewähr für richtige Lieferung kann jedoch dann nicht übernommen werden. Die Lieferung erfolgt ab Werk Dietersburg-Nöham, bzw. ab Lager der Fa. ESN.

Die Gewährung anderer Lieferbedingungen bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

 

3. Transportrisiko
Bahnsendungen werden ordnungsgemäß gegen Transportschäden versichert; im Falle der ordnungsgemäßen Versicherung sind Schadenersatzansprüche gegen uns wegen Transportschäden ausgeschlossen. Zur Schadensbearbeitung sind erforderlich:
Amtliche Tatbestandsaufnahme, Original -Frachtbrief , Abtretung der Schadenersatzforderung an uns bzw. unserer Versicherer.
Keinesfalls Ware zurücksenden!
Bei LKW-Versand haftet der Frachtführer. Transportschäden sind spätestens 5 Tage nach Wareneingang dem Lieferanten mitzuteilen; nach Überschreitung dieser Frist können keine Regressansprüche mehr geltend gemacht werden.
Transportschäden sofort bei Empfang der Ware durch den Frachtführer auf Frachtpapieren bestätigen lassen.

 

4. Lieferzeit
Wir sind bemüht, die vorgesehenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Wegen jederzeit möglicher Schwierigkeiten in Fertigung und Versand behalten wir uns jedoch eine Überschreitung des schriftlich bestätigten Liefertermins um 2 Wochen vor. Wegen Umständen, welche nicht in unserem Risikobereich liegen (höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten unseres Zulieferanten usw.), ist im Einzelfall eine weitere Überschreitung des Liefertermins möglich. Schadenersatzansprüche gegen uns bei Lieferverzug können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Lieferverzug nachweislich auf grobem Verschulden unsererseits beruht. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
Als Ende der Lieferzeit gilt der Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt. Da wir auf die Laufzeit der Sendung keinerlei Einfluss haben, sind insoweit Regressansprüche gegen uns ausgeschlossen.

 

5. Warenrückgabe
Eine Warenrückgabe zur Gutschrift ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung möglich. Auch behalten wir uns vor, früher hierfür vergütete Frachtkosten am Gutschriftsbetrag zu kürzen.
Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben. Das Schadensrisiko für die Rücksendung liegt beim Käufer. Der Rückversand muss frachtfrei erfolgen und die Ware muss sich in Originalverpackungen, sowie in neuwertigem, wiederverkäuflichem Zustand befinden. Muss die Ware neu verpackt werden, werden diese Kosten am Gutschriftsbetrag gekürzt. Für alle Rücksendungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% vom Gutschriftswert.

 

6. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der gelieferten Ware hat innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu erfolge. Rechnungen bis EUR 25. sind sofort nach Erhalt der Rechnungen fällig.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Käufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit -) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht. wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Der Käufer hat sich ein ihm etwa zustehendes bedingtes Eigentum an den Vorbehaltswaren gegenüber seinen Abnehmern vorzuhalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben .
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Drille zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

 

8. Nebenabreden
Alle weiteren Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Wird ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen geändert, behalten alle anderen Punkte volle Gültigkeit.
Der Käufer hat die Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern, sofern die Möglichkeit dazu besteht und Bevollmächtigten des Verkäufers die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten.

 

9. Technische Änderungen und Einsatzzweck
Wir behalten uns das Recht vor. unter Beibehaltung der Aufgabenstellung und der wesentlichen technischen Merkmale, jederzeit Änderungen an den dargestellten Profilen durchzuführen. Alle Produkte sind von unseren Kunden auf ihre Eignung und für den jeweiligen Einsatzzweck zu prüfen. Technische Änderungen, insbesondere auch Maßabweichungen, behalten wir uns vor.

 

10. Gewährleistung
Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eine Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich beim Verkäufer zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten. Eine eventuelle Bearbeitung, Weiterverwendung oder Rücksendung ist ohne Genehmigung des Verkäufers zu unterlassen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für alle Produkte, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Dietersburg-Nöham, ausschließender Gerichtsstand das für Dietersburg-Nöham, abhängig von der Höhe des Streitwertes, zuständige Gericht, soweit diese Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für das Mahnverfahren gilt das Amtsgericht Eggenfelden als ausschließlich zuständig.

 

12. Kundendaten
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammen­ hang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

Dietersburg-Nöham, im Juli 2017